Eingang zur Janusz-Korczak-Schule Penzberg (Foto: Stefan Vogel)

Unterrichtsbetrieb und Termine

Termine im Schuljahr 2023/24 (werden regelmäßig aktualisiert)

Dienstag, 12.09.2023 Erster Schultag im Schuljahr 2023/24
ab Montag, 18.09.23 Regulärer Unterricht nach Stundenplan (inkl. Nachmittagsunterricht)
Mittwoch, 27.09.2023
Wandertag der Klassen 4/5 und 3/4
Mittwoch, 27.09.2023
Elternabend (Beginn: 19 Uhr)
Donnerstag, 28.09.2023
Wandertag der Klasse DFK 1
Freitag, 29.09.2023
Wahl der Schülersprecher
Montag, 09.10.2023
Fahrt auf den Herzogstand – Klasse DFK1A
Montag, 09.10.2023
Museumsbesuch der Klassen 6/7 und 7/8/9
Dienstag, 10.10.2023 Schulanfangsgottesdienst
Mo., 23.10. - Fr., 27.10 alle 9.-Klässler und die 8.-Klässler in der Herzogsägmühle zum Praktikum
Dienstag, 24.10.2023 Besuch der 9.-Klässler in der Herzogsägmühle
Donnerstag, 26.10.2023 Besuch der 9.-Klässler in der Herzogsägmühle
Do., 26.10. - Fr., 27.10. Zeltübernachtung der DFK 2
Freitag, 27.10.2023 6/7 macht mit der SVE eine Halloween-Feier
Schulschluss um 11.15 Uhr für alle
30.10. bis 03.11.2023 Unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen
Dienstag, 05.12., 08:10-09:00 Uhr
Adventsandacht
Donnerstag., 07.12. Der Nikolaus kommt
Dienstag, 12.12., 08:10-09:00 Uhr Adventsandacht
Mittwoch, 13.12., 10:00-11:00 Uhr Der Zauberer kommt und zaubert für uns alle und auch für eine der KooP Klassen aus der Birke
Dienstag, 19.12., 08:10-09:00 Uhr Adventsandacht
23.12.2023 - 05.01.2024 Weihnachtsferien 2023/2024

Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 16.11.22)

1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich

Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:

 Basis-Hygienemaßnahmen

o Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Letztere ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.

o Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.

o Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.

o Abstandhalten: Wo immer möglich, empfehlen wir im Schulgebäude, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

o In Innenräumen und vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.

o Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

 Umgang mit Krankheitssymptomen

 

o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19- Verdacht besteht oder nicht.

o Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.

o Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein AntigenSchnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden keine Testungen statt.

o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure- /PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske. Die Details der neuen Regelungen, die für alle gesellschaftlichen Bereiche in Bayern gelten, können der neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV CoronaSchutzmaßnahmen) entnommen werden, die unter BayMBl. 2022 Nr. 631 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) abrufbar ist.

Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren. 


Informationen des Kultusministeriums


Vorschläge für den Distanzunterricht


Praktikum an der Janusz-Korczak-Schule

Wir sind gerne bereit, Praktikanten*innen aufzunehmen. Bei Interesse nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf.